1. Geltung der Bedingungen Nachstehende Bedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen,
sofern Sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder
ausgeschlossen werden. Eventuell entgegenstehende Bedingungen und
Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der e-merge GmbH
schriftlich bestätigt werden. 2. Angebot, Vertragsabschluß, LieferungDie Angebote der e-merge GmbH sind freibleibend und unverbindliche Annahmeerklärungen. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der e-merge GmbH. Eine bestätigungslose Lieferung gilt als konkludent erfüllt. Sofern nicht anders vereinbart oder ausgewiesen, verstehen sich unsere Preise ab Standort Münster inkl. der am Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages. Die e-merge GmbH behält sich in Absprache mit dem Kunden Teillieferungen vor. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er der e-merge GmbH durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat, es sei denn, daß die e-merge GmbH einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Jeglicher Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer Schäden und aller sonstigen Gewährleistungsansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien die e-merge GmbH für die Dauer von der Lieferpflicht. 3. Gewährleistung und Haftung Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten
die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (24 Monate). Die
Gewährleistung beginnt vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs und
beschränkt sich nach Wahl der e-merge GmbH auf Besserung oder
Ersatzlieferung. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehlschlagen, steht dem Käufer nach Ablauf einer angemessenen Frist
die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder die
Rückabwicklung des Kaufvertrages (Wandlung) zu. Dabei gelten alle
mit einem Einzelpreis ausgewiesenen Positionen und Artikel als
eigenständige Sache, und die Wandlung oder Minderung können
nur in Ansehung dieser verlangt werden. Die Haftung beschränkt sich
in jedem Fall auf den Kaufpreis des fehlerhaften Artikels ohne
angefallene Transport- und Versandkosten. Die Haftung für
eventuelle Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Der
Haftungsausschluß gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Vertragsverletzung durch die e-merge GmbH. a) zur Bearbeitung sind Lieferschein und/oder Rechnungskopien
beizufügen 3. a) Gewährleistung bei Softwarelieferung Die e-merge GmbH gewährleistet, daß zum Zeitpunkt
der Lieferung 4. Nutzungsrechte des Kunden an Softwareprodukten der e-merge GmbH Die e-merge GmbH räumt dem Kunden beschränkte
Nutzungsrechte an der Software ein. Alle nicht ausdrücklich
gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei der e-merge GmbH als
Inhaber des Urheberrechts. 4. a) Unzulässige NutzungOhne schriftliche Genehmigung der e-merge GmbH sind Sie nicht berechtigt: a) Kopien der Online-Dokumentation, der Systemdatenträger
oder der Reservedatenträger anzufertigen, |
5. ZahlungenDie Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich unter den geltenden besonderen Bestimmungen vereinbart werden. Rechnungen können auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste Forderung an den Kunden aufgerechnet. Bei Zahlungsverzug ist die e-merge GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5,00% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ferner ist die e-merge GmbH berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von der e-merge GmbH gelieferten Ware zu fordern. 6. EigentumsvorbehaltDie e-merge GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange ihr noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit den Kunden zustehen. Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum der e-merge GmbH stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt. 7. Versand und GefahrübergangSoweit der Kunde nichts anderes bestimmt, wählt die e-merge GmbH die günstigste Versandart nach eigenem Ermessen. Lieferungen erfolgen unfrei ab Standort Münster. Die Gefahr, auch für frachtfreie Lieferungen, geht auf den Käufer über, sobald die e-merge GmbH die an den Kunden zu liefernde Ware an den Spediteur oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden. 8. DatenschutzDie e-merge GmbH wird die Daten des Kunden – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (§ 28 BDSG) – EDV-mäßig speichern und verarbeiten. 9. Hinweise zum Widerrufsrecht(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt (2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung
und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei
Fernabsatzverträgen (3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend. Wir weisen darauf hin, dass die von uns versendeten, personalisierten Lizenzschlüssel für die Freischaltung bestimmter bestellter Softwareprogramme das Widerrufsrecht gemäß der obenstehenden Bestimmungen (2).1 und .2 einschränken. 10. Anzuwendendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, ebenso
das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKA6, jeweils vom
17.07.1973) werden ausgeschlossen. |